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Ehegattensplitting – bloß nicht für weitere 60 Jahre!

Am Wochenende titelte die FAS „Lohnt sich Arbeit nach der Babypause?“ – und beantwortete diese ja fast schon rhetorische Frage mit einem klaren „nein“. Anhand von vier Musterberechnungen der Einkommenssituation von Ehepaaren kommt die Zeitung auch zu klaren „Schuldigen“, darunter ganz vorne mit dabei: Das Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting macht die Berufstätigkeit – in der Regel die der Ehefrauen – finanziell unattraktiv. Mit langfristig sehr negativen Folgen. Noch zwei rhetorische Fragen: Wie viele Studien, Gleichstellungsberichte, Musterberechnungen brauchen wir noch? Und: wollen wir das Ehegattensplitting für weitere sechzig Jahre behalten? Wir sagen entschieden „nein“ und plädieren daher auf dem kommenden Parteitag dafür, das Ehegattensplitting nicht nur für Neu-Ehen abzuschaffen, sondern auch sukzessive für Bestandsehen. Es ist eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit, diese jahrzehntelange Ungleichbehandlung endlich zu beenden.

Nur mit dieser klaren Perspektive sind wir im kommenden Bundestagswahlkampf frauenpolitisch glaubwürdig.

Das Ehegattensplitting muss zügig reformiert werden

Das Ehegattensplitting ist geschlechterungerecht. Denn es setzt – zusammen mit Minijobs, ungleichen Löhnen, nicht ausreichender Betreuungsinfrastruktur und der kostenfreien Mitversicherung – falsche und durchaus gefährliche Anreize für Frauen, keiner oder nur einer geringfügigen Erwerbsarbeit nachzugehen. Das führt zu Dequalifizierung und sinkenden Arbeitsmarktchancen und ist ein Faktor für die Altersarmut von Frauen. Das Splitting hat kurzfristig einen erhöhenden Effekt auf das Familieneinkommen, aber Studien zeigen: Die Auswirkungen des Ehegattensplittings sind langfristig gesehen beim Familieneinkommen eher negativ. Das Unterhaltsrecht fängt die Risiken, die den Frauen durch berufliche Einschränkungen während der Ehe entstehen, im Fall einer Scheidung nicht mehr auf. Das alte Unterhaltsrecht wurde 2008 reformiert, um der zunehmenden Zahl von Zweitehen gerecht zu werden. Seitdem sind geschiedene Frauen in der Regel für ihren eigenen Unterhalt zuständig, egal ob sie berufliche Einschränkungen während der Partnerschaft hingenommen haben. Das heißt, die Risiken des Splittings haben sich im Lebensverlauf für Frauen noch verstärkt. Einerseits wird während der Partnerschaft die finanzielle Abhängigkeit vom Partner befördert. Nach der Scheidung wird dann aber eine eigenständige Existenzsicherung vorausgesetzt.

Das Ehegattensplitting ist außerdem sozial ungerecht. Denn Paare mit einem hohen Einkommen profitieren besonders vom Splitting. Am höchsten ist der Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting für Paare, bei denen ein*e Partner*in sehr viel und der/die andere sehr wenig oder gar nichts verdient. Paare in unteren Einkommensbereichen, die wenig Steuern bezahlen, profitieren nur sehr gering vom Splitting. Keinen Splittingeffekt gibt es, wenn beide Ehepartner*innen oder eingetragenen Lebenspartner*innen gleich viel verdienen, unabhängig vom Einkommen.

Mit dem Ehegattensplitting werden nicht Kinder gefördert, sondern der Trauschein. Denn das Splitting ist an die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft gebunden, unabhängig davon, ob Kinder zu versorgen sind oder nicht. In über 40 Prozent der Haushalte, die vom Splitting profitieren, leben keine Kinder (mehr). Menschen, die nicht in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wie beispielsweise Alleinerziehende, werden benachteiligt.

Das Splitting ist zusätzlich ungerecht zwischen Ost und West: Nur sieben Prozent der Steuermindereinnahmen durch das Ehegattensplitting entfallen auf die neuen Bundesländer, auch wenn etwa 20 Prozent der Eheleute und Verpartnerten dort wohnen. Hauptgrund ist der hohe Splittingvorteil für Einverdienstehen, insbesondere bei hohem Einkommen. Das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen in den neuen Bundesländern ist deutlich niedriger als in Westdeutschland und der Anteil von Einverdienstehen wesentlich niedriger. Das Ehegattensplitting vertieft und festigt also Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.

Deshalb ist ein Systemwechsel, der in zehn bis zwanzig Jahren abgeschlossen ist und nicht länger als ein halbes Jahrhundert benötigt, unbedingt notwendig.

Warum die Abschaffung des Ehegattensplittings nur für Neu-Ehen nicht ausreicht

Wir plädieren für die Variante 2 im BuVo-Antrag, weil das Abschmelzen des Splittings damit relativ zügig geht. Es dauert nicht die nächsten 50 oder 60 Jahre bis es weg ist, was bei z.B. gerade geschlossenen Ehen/Lebenspartnerschaften der Fall wäre.

Auch die heute schon Verheirateten/Verpartnerten werden in Variante 2 mit in die Systemumstellung hineingenommen. All diese Personen würden bei Variante 1 – Abschaffung nur für Neu-Ehen – weiterhin von den langfristigen Risiken des Ehegattensplittings betroffen sein. Wir wollen auch für junge, verheiratete Frauen das richtige Signal setzen. Das ist langfristig der bessere, gerechtere Weg.

Unsere Grüne Rentenkommission hat einen umfassenden Abschlussbericht vorgelegt, der die gewaltige geschlechtsspezifische Rentenlücke von derzeit rund 60 Prozent zwischen Frauen und Männern beschreibt: Die geschlechtsspezifische Rentenlücke „ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar kleiner geworden. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dürfte es jedoch noch einmal siebzig Jahre dauern, bis die Lücke geschlossen ist. So viel Zeit haben wir nicht.“

Wenn wir unseren Abschlussbericht ernst nehmen, müssen die Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt zügig beseitigt und die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ermöglicht werden. Wenn wir den Gender Pension Gap verringern wollen, wie es unsere Rentenkommission vorschlägt, dann müssen wir das Ehegattensplitting reformieren, und zwar nicht nur für Neu-Ehen. Nur das ist glaubwürdig.

Unser Modell umfasst einen Übergangszeitraum, damit sich verheiratete/verpartnerte Paare auf die Reform einstellen können. Dieser Übergangszeitraum kann wie im BuVo-Antrag 10-20 Jahre oder, wie es die frauenpolitischen Gremien weitergehend fordern, 10 Jahre umfassen. Die Übergangsfrist von 10 bzw. 10-20 Jahren stellt einen guten Kompromiss zwischen „gelebte Biographien anerkennen“ und „auch junge verheiratete Frauen nicht außen vor lassen“ dar. Damit gibt es einen sozialverträglichen Übergangszeitraum für Ehen/Lebenspartnerschaften, die mit dem Ehegattensplitting planen.

Darüber hinaus schaffen wir weitere Entlastungs-Möglichkeiten für Familien. So wollen wir die Reform des Ehegattensplittings mit der Einführung einer Kindergrundsicherung kombinieren, denn wir wollen nicht den Trauschein fördern, sondern Kinder. Und Alleinerziehende sollen nicht schlechter gestellt sein als Partnerschaften. Angemessene Lösungen wird es auch im Falle von Nachteilen für ältere Frauen geben.

Um den (Wieder-)Einstieg in existenzsichernde Erwerbsarbeit nach einer Familienphase zu unterstützen, wollen wir außerdem ein passgenaues Aktionsprogramm für Frauen gestalten. Aufwendungen für den Lebensunterhalt in Höhe des Grundfreibetrags sollen steuerfrei gestellt werden, genauso wie gemeinsame Aufwendungen für die Kinderbetreuung zugunsten beider Eltern steuerlich absetzbar sein sollen. Es könnte darüber hinaus sinnvoll sein, auch freiwillige Beiträge für die Altersvorsorge oder die Krankenversicherung anzuerkennen. Mit diesen Instrumenten schließen wir aus, dass Familien in kleinen und mittleren Einkommensbereichen, die heute vom Ehegattensplitting profitieren, schlechter gestellt werden. Wir schaffen Möglichkeiten zur Anerkennung von gegenseitiger Verantwortungsübernahme und setzen auf die gezielte Unterstützung von Kindern.

Unsere Reform hat eines: nämlich ein klares frauenpolitisches Profil. Denn die Gleichberechtigung von Männern und Frauen gehört zu den Grünen Grundwerten. Der Kampf um die Geschlechtergerechtigkeit ist unser Alleinstellungsmerkmal. Das unterscheidet uns von den anderen Parteien. Während CDU/CSU und SPD mit ihren Reformen viele Frauen außen vor lassen (Rente mit 63, unzureichendes Entgeltgleichheitsgesetz,…), setzen wir konsequent auf Gleichstellung. Bei der Frauenpolitik werden uns in allen Umfragen eine hohe Kompetenz und ein klares Profil bescheinigt. Wir sollten dies nicht verwässern.

Autor: Gesine Agena, Katja Dörner, Ulle Schauws

Gesine Agena ist frauenpolitische Sprecherin und Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Katja Dörner ist stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion. Ulle Schauws ist frauenpoltische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion.

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