Nach der Selbstanzeige von Alice Schwarzer ließ die Reaktion nicht lange auf sich warten: Steuerbetrüger*innen sollen nach Meinung von Thomas Oppermann und Katja Kipping in Zukunft nicht mehr straflos davonkommen, auch wenn sie sich selbst dem Finanzamt gestellt haben. Für SPD und Linke ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass vermögende Steuerhinterzieher*innen in jedem Fall bestraft werden.
Bei dem Gedanken mag sich zunächst Genugtuung einstellen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger profitieren schließlich kaum von der Großzügigkeit des Staates bei Selbstanzeigen im Steuerrecht, denn als Arbeitnehmer*in haben sie fast keine Möglichkeit, das Finanzamt zu betrügen. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag werden sofort einbehalten, Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Tabak- oder Mineralölsteuer zahlt jeder Konsument beim Einkauf an der Kasse gleich mit.
Der „kleine Mann“ verschafft sich seinen, im Vergleich doch eher bescheidenen, unrechtmäßigen Vorteil an anderer Stelle: Falsche Angaben beim BaföG-Antrag oder im Jobcenter werden als Betrug strafrechtlich verfolgt. Hier besteht allerdings schon praktisch keine Möglichkeit, dem Strafverfahren durch Offenlegung und Rückzahlung zu entgehen. Die Rückzahlung wird ohnehin gefordert und wegen der automatischen Kontenabfrage gibt es nichts, was der Sünder noch offenlegen könnte. Die Kontenabfrage, nach den Anschlägen vom 11. September zur Aufdeckung terroristischer Finanzströme eingeführt, ist heute ein Standardvorgang in den Sozialbehörden. Allein für das Jahr
2012 berichtet der Datenschutzbeauftragte von mehr als 72.000 durchgeführten Abfragen. Über Schwarzgeldkonten im Ausland, gar von Terroristen, gibt sie freilich bis heute keine Auskunft.
Dieser Zustand ist höchst ungerecht, da liegen die Genossen richtig. Aber haben sie deshalb Recht, wenn sie nun die gleiche strafrechtliche Keule für „die da oben“ fordern? Nein! Stattdessen muss das Strafrecht auch dort zurückgedrängt werden, wo Menschen Sozialleistungen vom Staat erhalten. Klar, wer zu Unrecht Geld bezogen (oder hinterzogen) hat, muss es erstatten. Doch ein Strafverfahren hilft weder, den Fehlbetrag im öffentlichen Haushalt auszugleichen noch, den Betroffenen dauerhaft aus dem Leistungsbezug herauszuführen. Ganz im Gegenteil: Die Durchführung ist teuer und ein vorbestrafter HartzIV-Betrüger*in hat es bei der Stellensuche wohl nicht leichter. Es braucht auch keine Abschreckung, denn das enge Kontrollnetz der Behörden lässt ohnehin kaum noch Raum für erfolgreiche Falschangaben.
Ein Blick in die Statistik zeigt: Strafrecht und Strafvollzug müssen grundsätzlich auf den Prüfstand. Fast die Hälfte der 58.000 Strafgefangenen in Deutschland verbüßt eine Gefängnisstrafe von höchstens einem Jahr. Etwa ein Drittel der Gefangenen sitzt wegen Beleidigungs-, Eigentums- oder Fälschungsdelikten ohne Gewaltbezug und könnte ohne Sicherheitsrisiko aus dem stationären Strafvollzug entlassen werden. Die Inhaftierung dieser 17.000 Menschen kostet jährlich gut 500 Millionen Euro und damit in etwa so viel wie der Betrieb einer Universität mit 40.000 Studierenden. Trotzdem reicht das viele Geld oft nur für einen Psychologen je 100 Gefangene.
Vermittelnde Ansätze wie der Täter-Opfer-Ausgleich und die tätige Reue tragen viel eher zu echtem sozialem Frieden bei. Sie zielen auf materielle und zwischenmenschliche Wiedergutmachung und erfüllen damit wichtige Opferbedürfnisse. Die Selbstanzeige, mag sie im Detail verbesserungswürdig sein, steht auch für einen pragmatischen, an den Opferinteressen orientierten Schadensausgleich. Statt ein modernes Werkzeug einfach über Bord zu werfen, sollte sein Anwendungsbereich so weit wie möglich ausgedehnt werden. Im Gegenzug würde die so selbstverständlich geforderte Strafe auf das begrenzt, was sie in einem Rechtsstaat eigentlich sein soll: ultima ratio!
12. Februar 2014 um 23:27
Danke Philipp für Deine erfrischende Stellungnahme. Der Glaube mancher Linker an die Wirkung des Strafrechts ist in den letzten Jahren zu oft unhinterfragt gewachsen. Dass beim "Täter-Opfer Ausgleich" im Steuerrecht nachgesteuert werden sollte, ist sicher richtig, denn es nervt sicher, wenn Täter unterm Strich doch ein "Geschäft" machen. Aber zu glauben, dass eine Strafrechtsverschärfung das Mittel der Wahl wäre, verkennt die Hilflosigkeit der heutigen Haft. Das Haftvermeidungsprojekt des Kölner "Maßstab e.V." hat dem Justizhaushalt jahrzehntelang für mehrere Hunderttausen Euro nur in Köln Hafttage erspart – trotzdem gab es jedes Jahr in Landeshaushalt um zwei Stellen i.H.v. 64.000 € immer wieder einen Kampf.
Aber auch die Analyse, nur "Reiche" würden betrügen, ist mir zu pauschal. Wie viele "kleine Leute" nehmen nur zu gern das Angebot des Handwerkers an, "ohne Rechnung" die Leistung um meist ein Viertel billiger zu bekommen? Kauft Gebrauchtwagen ohne Vertrag. Und wer hat nicht schon mal bei der km-Pauschale der Steuererklärung oder bei den über 14-Stunden Abwesenheit-Regelungen oder dem Arbeitszimmer auch als Lehrer oder Arbeitnehmer geschummelt? Solange das Steuerrecht so ist , wie es ist, dass es unzählige Ausnahmetatbestände kennt und damit den Berufsstand der Stuerberater am Leben erhält, wird "Gelegeheit Diebe" machen. Hüten wir uns davor, den ersten Stein zu werfen…
13. Februar 2014 um 3:09
was der autor aus meiner sicht nicht berücksichtigt ist, dass die selbstanzeigen bei strafanzeigen vermutlich weniger aus einem gedanken der reue erfolgen, sondern um der konventionellen strwfe zu entgehen, denn die droht den hinterziehenden immer noch. damit stellt das modell für mich kein beispiel für eine alternative justizregelung dar, die in dieser form ausgeweitet werden sollte, sondern ist eingebettet in das konventionelle justizsystem mit der option, sich einfach der bestrafung zu entziehen.
13. Februar 2014 um 15:22
Gefangene wegen "Beleidigungs-, Eigentums- oder Fälschungsdelikten ohne Gewaltbezug … könnte(n) ohne Sicherheitsrisiko aus dem stationären Strafvollzug entlassen werden."
Wo bleibt denn da die Abschreckung? Wenn man weiß, dass man wegen Eigentumsdelikten keine Haftstrafe fürchten muß, dann wäre man doch fast schon Dumm, wenn man nicht selbst zum Dieb wird. Zumal bereits heute selbst Anzeigen videografierter Diebstähle wegen "Geringfügigkeit" (sic!) eingestellt werden und es daher vergleichsweiße selten zu Verurteilungen kommt. Aufgrund der Laschen Strafverfolgung sparen sich manche sogar die Anzeige –> Dunkelziffer hoch. Hier mit der Kostenersparnis bei der Justiz zu Argumentieren, würde bedeuten, am falschen Ende zu sparen.
13. Februar 2014 um 21:03
Da bin ich ja ganz froh, nicht direkt geloescht zu haben wie bei vielen Beitraegen auf der gruenen Liste. Ein interessanter und nachdenklich machender Artikel. Danke fuer die Anregungen. Gerade als Schoeffe erlebe ich unser Justizwesen nicht als vertrauenserweckend. Schoen, wenn Menschen in der Wissenschaft mal weiterdenken. Schoen ware auch, wenn bei den (meinen!) gruenen auch die Verordnungswut ein wenig nachlassen wuerde und dem kleinen Fortschritt mehr vertrauen entgegen gebracht wuerde. Liebe Gruesse aus den Niederlanden, Ludger Tovar