Eine der größten Sünden aus den Fischer-Schröder Jahren waren die massiven Steuersenkungen, die Grüne nicht nur mitgetragen sondern maßgeblich zu verantworten haben. Neben der Senkung beim Spitzensteuersatz von 53 auf 42%, wurde auch die Körperschaftssteuer von 45% auf 25% gesenkt. Auch bei der Besteuerung von Erbenden und Vermögenden war keine progressive Politik möglich. Die damalige Steuerpolitik hat zu massiven Einnahmeverlusten für Bund, Länder und Kommunen geführt. In der heutigen Zeit wo durch Schuldenbremse und Fiskalpakt auf allen politischen Ebenen die Haushaltskonsolidierung entscheidende Politik geworden ist, sind gerade Länder und Kommuen auf eine alternative Steuerpolitik nach der nächsten Bundestagswahl angewiesen.
Wir Grüne haben durch Beschlüsse auf der BDK in Kiel die richtigen Weichen gestellt. Wir wollen den Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 80.0000 auf 49% anheben und ab 60.000 auf 45%. Wir fordern eine Grüne Vermögensabgabe, die über mehrere Jahre mit über 100 Milliarden, für Schuldenabbau im Bundeshaushalt verwendet werden soll.
Doch für die Antragsberatungen auf der BDK bleiben zentrale Baustellen, aus Sicht der Länder und für Grün Links.
So fordern eine Reihe von AntragstellerInnen Konkretisierungen bei der Erbschaftssteuer. Da das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer von Jahr zu Jahr sehr sprunghaft ist, macht es für eine solide Einführung der Erbschaftssteuer Sinn die Kriterien klar zu formulieren. Nur so werden wir damit Erfolg haben.
Die Debatte zur Vermögenssteuer wurde immer wieder durch Kompromisse vertagt. An ihr entscheidet sich mit wie Ernst wir auf Bundesebene die desaströse Haushaltslage der Länder und Kommunen nehmen, an denen der Bund durch immer weitere Belastungen nicht unschuldig ist. Anders als bei der Abgabe fließen die Einnahmen aus einer Vermögenssteuer zu einem starken Anteil in die Länderhaushalte.
Dazu ergänzend gibt es aus meinem Landesverband Schleswig-Holstein die klare Initiative für einen Altschuldentilgungsfonds, in dem die Schulden von Ländern und Kommunen „gesammelt“ und dadurch günstiger getilgt werden können. Dies würde sehr vielen Kommunen und Ländern wieder Luft zum atmen geben.
Unsere Bundesdelegiertenkonferenz sollte also nicht zurück schrecken und unsere Kieler Steuerbeschlüsse durch Ergänzungen zu konkretisieren. Anträge aus dem Reformerlager, sowohl bei der Vermögenssteuer und auch in der Präambel zum Gesamtsteueraufkommen, torpedieren unsere klare Finanzpolitik und sind eine Kriegserklärung an vernünftige Haushaltspolitik in Rot Grün regierten Ländern und überall anderswo.
16. April 2013 um 13:44
Ne Nummer kleiner geht's nicht? Der Antrag von Kerstin zur Gesamtbelastung findet sich fast wortgleich im Kieler Beschluss von 2011. Mein Antrag zur Vermögenssteuer zielt darauf ab, diese mit Sorgfalt zu prüfen Richtung Bewertungsaufwand und Substanzbesteuerung sowie Gleichbehandlungsgrunsatz Privat- vs. Betriebsvermögen. Wir diskutieren hier über eine Steuer, die laut Programmentwurf frühestens 2023 in Kraft treten würde. Also, komm mal runter, Rasmus!
16. April 2013 um 15:50
Ich bin dafür, Steuern gezielt zu erhöhen, um gerade den Ländern und Kommunen zusätzliche Mittel zu verschaffen. Ich bin auch für eine Vermögensabgabe und für eine daran anschließende, selbstverständlich sauber geprüfte, Vermögenssteuer. Gleichzeitig sollte es für uns Grüne eigentlich selbstverständlich sein, wissen zu wollen, was wir genau tun. Ich verstehe deshalb den Begriff "Kriegserklärung" als Versuch, notwendige Klärungsprozesse durch Emotionalisierung zu verhindern. Das ist für einen Grünen und für einen Landtagsabgeordneten nicht angemessen und ein innerparteilicher Stilm, der mir überhaupt nicht gefällt!
16. April 2013 um 16:18
Also so langsam wird es heftig. Ich sag hier mal ganz klar: Die Vermögensabgabe ist wichtig für den Schuldenabbau und für die Haushaltskonsolidierung. Die steuerpolitischen Beschlüsse stelle ich nicht in Frage. Unser Blick liegt aber auch auf der Investitionsfähigkeit der Unternehmen. Da haben wir schon wichtige Punkte untergebracht. Und: Wir haben die Gesamtbelastung im Blick. Alles andere passt auch nicht zu einer grünen Partei, die ganzheitlich denkt. Wir sind eine Partei mit lebendiger Diskussionskultur. Da gehören Begriffe wie 'Kriegserklärung' nicht hin!
16. April 2013 um 21:27
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Dass ein genaues Vermögenssteuerkonzept sauber geprüft werden muss und wir ein paar besondere Anforderungen an die Ausgestaltung stellen müssen, ist klar und deswegen als Argument in der Programmdiskussion absolut redundant, denn die wesentlichen Fakten, ob wir uns perspektivisch dafür oder dagegen entscheiden, liegen auf dem Tisch.
Die verschiedenen erforderlichen steuerpolitischen Differenzierungen (Privat- und Betriebsvermögen) werden bei vielen anderen Steuern auch vorgenommen, selbst das damalige Urteil des BVerfG, das ansonsten ja nicht gerade als Glanzstück gilt, hat dies ausdrücklich betont. Die Angst vor einer abträglichen Substanzsteuer für mittelständische Unternehmen kann deshalb nicht ernst gemeint sein: zweimal über Steuerrecht nachgedacht und es ist offensichtlich, dass Betriebsvermögen gesondert behandelt werden darf.
In der Diskussion wird an dieser Stelle ohnehin oft unscharf argumentiert. Substanzsteuer im eigentlichen steuerrechtlichen Sinne meint das generelle Eingreifen in eine (Vermögens-)Substanz im Unterschied zur Ertragssteuer. Wer den Begriff nun als Signalwort braucht, um Betriebsvermögen zu schützen, darf darauf verwiesen werden, dass niemand eine betriebswirtschaftlich nicht darstellbare (Substanz-)Besteuerung von Unternehmen möchte. Dies steht gar nicht zur Diskussion.
Wer darauf hinweisen möchte, dass es einen generellen steuerrechtlichen Disput darum gibt, ob eine Vermögenssteuer als Substanz- oder als Sollertragssteuer ausgestaltet sein muss, sollte zur Kenntnis nehmen, dass selbst der Zweite Senat 1995 – der eine Substanzbesteuerung von Vermögen generell zurückgewiesen hat, was sehr wahrscheinlich heute so nicht mehr Rechtsprechung sein würde – die damalige Vermögenssteuer als Ertragssteuer klassifiziert hat und somit eine Wiedereinführung zumindest auf dieser Basis unproblematisch wäre – bei realitätsgerechten Bemessungsgrundlagen von Privat-, Betriebs- und Immobilienvermögen versteht sich.
Bleibt also nur der Administrationsaufwand. Da sollte aber erst einmal politisch festgelegt werden, ab welcher Quote Ertrag/Aufwand dieser nicht lohnenswert sein sollte. Es gibt einige Schätzungen dazu, an denen wir uns jetzt schon orientieren können, die aber selbstverständlich auch immer von den Steuersätzen abhängen, die wiederum politisch bestimmt werden können, sodass fest davon auszugehen ist, dass der Ertrag einer Vermögenssteuer den Aufwand deutlich überkompensieren würde. In Anlehnung an eine verbesserte Bemessungsgrundlage bei Grund- und Erbschaftssteuer gibt es darüber hinaus schon jetzt verschiedene pragmatische Vorschläge, den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
Es geht auch nicht um "Steuergerechtigkeit" (BTW-H-01-190-3) im weiteren Sinne, sondern um Verteilungsgerechtigkeit, da die Vermögenssteuer ohnehin nachgelagert ist. Das weist auch noch einmal darauf hin, dass es hier um eine Verteilungsfrage geht. Deswegen: ein sehr durchsichtiges Manöver, das Methode zu haben scheint. Entweder man ist heute für oder gegen die Vermögenssteuer und für mehr Umverteilung oder nicht; da muss nichts bis 2023 geprüft werden. Wenn schon sollte die Diskussion nicht so fadenscheinig geführt und mittelständische Unternehmen als verteilungspolitischer Bremsklotz missbraucht werden.
16. April 2013 um 21:37
Aber auch keine Erpressungsversuche von Regierungsbänken. Und was die "Inverstitionsfähgikeit" der Unternehmen angeht, haben wir ja unter rot-grün gesehen, was einige Unternehmen damit machen: Sozialabbau, nichts investieren, Löhne drücken, keine Arbeitsplätze schaffen. DIe Frage ist, wie man verantwortungsvolle Unternehmen fördert und nicht veranwortungsvolle kein Geld in den Rachen wirft. Da gibts sicherlich andere Lösungen.
16. April 2013 um 23:22
@ Dieter Janecek: Der Vorwurf eine Vermögenssteuer könnte Substanzbesteuerung bedeuten oder den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen läuft ziemlich ins Leere. Beides ist durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts bzw. das Grundgesetz ausgeschlossen. Warum du jetzt implizit unterstellst dies sei geplant ist mir nicht klar. Die Vermögensabgabe (Schuldenabbau im Bund) und die Vermögenssteuer (Einnahmebasis für Investitionen die Länder) verfolgen unterschiedliche Ziele.
@Kerstin Andreae: Die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen ist ein wichtiger Punkt. Genau deshalb sollten wir darüber nachdenken die Vermögenssteuer bereits früher einzuführen. Die Unternehmen leiden bereits heute darunter, dass die Bundesländer nicht genug Einnahmen haben um in die Ausbildung ALLER Jugendlichen massiv investieren zu können (-> Stichwort: Fachkräftemangel) – mal ganz davon abgesehen, das wir durch ein strukturell unterfinanziertes Bildungssystem massiv die Chancengerechtigkeit für nachkommenden Generationen beeinträchtigt wird. Die wachsende Konzentration der Vermögen in Deutschland führt außerdem dazu, dass immer mehr "unproduktives" Kapital auf äußerst instabile Finanzmärkte gespühlt wird. Dort führt es leider dazu, dass immer neue Finanzprodukte "erfunden" werden müssen, um den Renditehunger zu stillen. Die weitergehende Destabilisierung der Finanzmärkte hat also auch direkt mit der Vermögenskonzentration zutun. Auch das hat für realwirtschaftliche Unternehmen negative Folgen.
16. April 2013 um 23:48
Wie sagte Christine Scheel in der damaligen Debatte zur Vermögenssteuer 2003 so schön: "Wenn ich eine Halle brauche und ein paar Maschinen reinstelle, investiere, dann habe ich ruckzuck eine Million Euro zusammen." Und eine Million ist nach meinen Erfahrungen bei zahlreichen Betriebsbesuchen inklusive Maschinenparks in den Regionen da sicher noch sehr untertrieben, was schnell z.B. die Frage aufwirft, wo man sinnvolle Freibeträge ansetzt. So einfach kriegt man das nicht gelöst, lieber Manuel, auch wenn man fein säuberlich zwischen Substanzbesteuerung und Investitionsfähigkeit, betrieblichem und privaten Unternehmen versucht zu unterscheiden. Dabei sollte man auch berücksichtigen, dass ein Großteil der mittelständischen Betriebe Familien geführt und/oder kontrolliert sind, spricht dazu neigen, sich mit ihren Erträgen nachhaltig und intensiv um den Standort zu kümmern. Der bei einer Vermögenssteuer jährlich anfallende Bewertungsaufwand ist eine der zentralen ungeklärten Fragen, die ja bei der Vermögensabgabe hingegen unterbleibt. Fazit: Steuergerechtigkeit kann man im Zweifelsfall auch anders erreichen.
Die Diskussion um die Vermögenssteuer ist bei den Grünen übrigens nicht neu. Vor rund 10 Jahren wurde sie intensiv und kontrovers geführt. Mit einem eigenen Gutachten der grünen Bundestagsfraktion wurden eher die Skeptiker bestärkt: http://www.netzeitung.de/spezial/sozialreformen/304015.html Seither fehlt es an einem konkreten Konzept, an dem man sich abarbeiten kann. Mir geht es nicht darum, dass wir die Option einer Vermögenssteuer aufgeben, sondern deutlicher machen, dass wir entsprechende Bedenken ernst nehmen. Bei der Vermögensabgabe, die ich unterstütze, hat man diese Bedenken auch ernst genommen und ein stringentes Konzept entwickelt.
17. April 2013 um 10:56
Deshalb sehen wir doch auch eine Freigrenze von 5 Mio Euro bei Betriebsvermögen vor (evtl. sollte man die nochmal etwas anheben, um tatsächlich den Handwerker um die Ecke zu schonen), da braucht es dann schon einige Maschinen und Hallen, um das zu erreichen. Hinzu kommt, dass wir auch eine Obergrenze von 35% vorsehen und auch nur, wenn es Gewinne gibt. Schreibt die Firma Verluste, dann zahlt sie auch nichts… Diese Überlegungen für die Vermögensabgabe müssten/sollten dann auch für eine Vermögensteuer gelten.
Die eigentliche Frage ist also: Wie rechnen die Unternehmen gezielt ihre Gewinne klein bzw. sorgen für weniger Überschuss?! Vielleicht auch indem sie investieren oder gute Löhne zahlen und damit Betriebsausgaben steigern… Könnte also eine so gestaltete Vermögenssteuer damit nicht sogar Investitionsanreize setzen, wenn das Unternehmen vor der Wahl stünde, das Geld ans Finanzamt zu überweisen oder an seine Mitarbeiter (bspw. in Form von Fortbildung) bzw. in Maschinen zu stecken?
Dazu kommt: Warum wählen so viele Unternehmen/Unternehmer die Personengesellschaft als Unternehmensform, warum keine Kapitalgesellschaft, bei der dann ganz genau ersichtlich wäre, wo das private und wo das Firmenvermögen liegt und eine hin und her schieben schwieriger ist? Statt also die Steuersätze und -belastung zu kritisieren sollen wir uns vielleicht mal Gedanken machen, wie eine "mittelstandsfreundlichere" Gesellschaftsform aussehen müsste, sollten die existierenden (GmbH, AG, Mini-GmbH, etc.) Probleme bereiten oder nicht passgenau sein.
Außerdem: Die Steuerquote hierzulande ist im Vergleich niedrig, besonders die Belastung von Vermögen ist unterdurchschnittlich – gerade im Vergleich zu den angelsächsischen Ländern. Außerdem ist Deutschland laut OECD eines der wenigen Länder, wo die Progression in der Belastung einen Höhepunkt erreicht und ab einem bestimmten Einkommen wieder degressiv wird: Vulgo: je mehr du verdienst, desto weniger (!) wirst Du (relativ) belastet. Und diese Spitzenbelastung trifft ausgerechnet den "Mittelstand", nicht die obersten 10% oder gar 1%. Das ist für eines der wohlhabendsten Länder mit einer erheblichen Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen untragbar. Der Grund sind die Sozialabgaben bzw. die Beitragsbemessungsgrenzen. Die Konsequenz sollte also aus Gründen der Gerechtigkeit sein, dass wir entweder die jegliche BBMs streichen oder aber die Steuerbelastung am oberen Ende so anheben, dass es zu keiner Degression kommt.
Und unstreitig ist, dass am Ende niemand etwas davon hat, wenn man BürgerInnen und Unternehmen "zu Grunde" besteuert. Aber genau darum hat sich doch die BT-Fraktion intensiv und wahrlich nicht zur Freude aller Gedanken gemacht. Das vorliegende Konzept ist durchgerechnet und zumutbar – auch vor dem Hintergrund der Belastungen. Da jetzt wieder – selbst wenn das nicht beabsichtigt gewesen sein sollte – ein Fragezeichen dran zu machen ist problematisch. Nicht zuletzt weil damit der für alle Seiten mit Zumutungen verbundene Kompromiss wieder aufgeschnürt werden könnte.
17. April 2013 um 11:40
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Die Bedenken werden ernst genommen.
Lösungen zur Schonung von Betriebsvermögen, die für unsere Vermögensabgabe angedacht sind, können nicht plötzlich im Rahmen einer Vermögenssteuer substanzschädlich für mittelständische Unternehmen sein, im Rahmen der Abgabe aber nicht. Das angeführte Beispiel trifft entweder auf beide Konzepte oder auf keines zu.
Auch dass mittelständische Unternehmen vor 1995 hart unter der damaligen Vermögenssteuer gelitten hätten ist mir nicht bekannt; sogar eine Doppelbesteuerung nach dem Zweiten Weltkrieg (Lastenausgleichsgesetz plus Vermögenssteuer) haben dem Mittelstand nicht den Garaus gemacht, wenngleich ich zugeben, dass hier eine Analogie aufgrund der sehr unterschiedlichen (Wirtschafts-)Strukturen hinkt.
Einzig eine Doppelbelastung (Abgabe plus Steuer) für Betriebe sollte vermieden werden.
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18. April 2013 um 17:18
Keine Vermögenssteuer, Verschiebung der Abschaffung der Abgeltungssteuer, Beibehaltung umweltschädlicher Subventionen, Eindampfen des Grundsteuerkonzepts und dann noch eine General-Klausel, die all unsere Vorhaben unter Prüfvorbehalt stellt – das alles sind Anträge sogenannter führender Realos. Wenn das durchkommt, können wir unsere gegengerechneten Ausgabenprioritäten vergessen – und die Länder und Kommunen verlieren auch Milliarden. Und besonders zum Thema Prüfen und Rechnen: Was hat eigentlich der AK1 der grünen Bundetagsfraktion seit 2011 gemacht? Soweit ich weiß, hat der, ebenso wie die PG Prioritäten und die Fraktionsvorsitzendenkonferenz, alle unsere Reformen und Maßnahmen gerechnet und geprüft. Warum also einen solchen Antrag stellen und damit suggerieren, wir wüssten gar nicht so recht, was wir da eigentlich fordern?
19. April 2013 um 12:00
es geht vor allem um zwei Dinge:
da ist einmal die Gesamtbelastung der Unternehmen, die in den Vordergrund gerückt wird. Boris Palmer schimpft auf allen Kanälen Facebook, Spiegel,FAZ auf die Beschlusslage. Unterstützung bekommt er dabei von Winfried Kretschmann, der zusammen mit seinem Superminister (Super wegen zwei Ministerien) Schmid einenoffenen Brief an gleich beide Parteien schreibt, in dem sie vor der Umsetzung der Beschlüsse warnen. Immer geht es dabei
angeblichum die Besteuerung von Betriebsvermögen. Und vielleicht die Vermögenssteuer, die aber eh erst in 10 Jahren eingeführt werden soll. Die Befürchtung, Unternehmen in ihrer Substanz zu besteuern, bspw in dem das Vermögen besteuert wird, dass auch aus Maschinen bestehen könnte, ist natürlich eine Nebelkerze.mehr lesen: http://joergrupp.de/wenn-einer-nur-die-halfte-erzahlt/
14. November 2013 um 21:00
MICHAEL PRATT: Wir hatten 17 Mitarbeiter hier vor drei Jahren, vor 2,5 Jahren sind wir wieder bis 12 und wir sind wahrscheinlich Umdrehen eine ähnliche Menge an Geld.