Eins hat der Beschluss des Grünen Wahlprogramms zur Bundestagswahl bereits geschafft: Es gibt eine breite Debatte über eine gerechte Steuerpolitik, über die Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen, über die Notwendigkeit, mehr in Bildung und Infrastruktur zu investieren. Nicht immer sind die Beiträge und Kommentare zu unserem Gerechtigkeitsprogramm von so großartiger Klarheit wie zum Beispiel die Texte in SPIEGEL und taz. Die Kampagne gegen eine gerechtere Finanzpolitik, die sich ja schon vor dem Parteitag andeutete, wird nun von interessierten Kreisen wie Union und FDP oder dem Bund der Steuerzahler (de facto ja Interessensvertretung für besonders hohe Einkommen und Vermögen) so richtig angeworfen.
Wir Grüne werden mit unserem Ansatz – das Steuersystem ist ungerecht, öffentliche Aufgaben sind unterfinanziert und wir stehen für Ehrlichkeit vor der Wahl – dann den längeren Atem haben, wenn wir uns anschauen, wo genau gerade die Kampagne ansetzt.
Nicht die einmalige Vermögensabgabe ist es, die gerade in der Debatte steht. Nicht die daran anknüpfende Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Denn bei beidem gibt es sehr großzügige Schonvermögen, die Verhinderung von Substanzbesteuerung und eine Deckelung der Ertragsbelastung bei Unternehmen von 35%. Nicht die geplante Verdoppelung des Ertrags aus der Erbschaftssteuer ist es, denn Vermögensbildung durch Erben gilt gesellschaftlich zu Recht als leistungslose Vermögensbildung. Auch nicht die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49% ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro ist es, denn diese Erhöhung trifft gerade einmal die obersten 7% der Einkommensteuerzahler*innen und das auch erst ab dem ersten Euro über der Schwelle von 80.000 Euro.
Das, was in der Kritik steht, ist die Abschmelzung des Ehegattensplittings. Und hier lohnt ein genauerer Blick. Denn: Warum benennt eigentlich bisher kaum jemand öffentlich, dass etwa ein Drittel aller Kinder in Deutschland in Familien ohne Trauschein leben und vom Ehegattensplitting gar nicht profitieren? Die Antwort ist einfach und aufschlussreich: Die Ehe ist rechtlich und politisch noch immer das normierte Lebensmodell, an dem sich die gesamte Gesetzgebung orientiert. Hier liegt die Ungerechtigkeit. Dass unsere Gesellschaft mittlerweile viel bunter und vielfältiger ist, dass Familien auch Ein-Eltern-Familien sind, Patchwork- oder Regenbogenfamilien oder schlichtweg Eltern, die nicht verheiratet sind – all das wird bisher völlig ausgeblendet, wenn jetzt einige konservative Kräfte über die Grüne Forderung nach dem Ende des Ehegattensplittings herfallen.
Es ist schlichtweg ungerecht, verstaubt und an den Bedürfnissen vieler Familien vorbei, wenn ein Steuervorteil sich auf kinderlose Alleinverdiener-Ehen bezieht, nicht aber auf unverheiratete Eltern. Deswegen sind die Grünen mit ihrem Programm die Anwält*innen für eine moderne Familienpolitik und für die Förderung des Zusammenlebens mit Kindern – unabhängig von der rechtlichen Konstellation ihrer Eltern.
Nun zum Detail, in dem der Teufel steckt. Im Grünen Wahlprogramm steht zur Abschaffung des Ehegattensplittings:
"Statt der Ehe wollen wir Kinder fördern. Das Ehegattensplitting wollen wir deshalb durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum ersetzen. Das steigert Erwerbsanreize für Frauen und ist damit ein wichtiger Beitrag zur eigenständigen Existenzsicherung und senkt damit das Armutsrisiko von Frauen und Familien. Wir wollen den Übergang sozialverträglich gestalten und dabei bestehende und neue Ehen gleichbehandeln. Dies kann vor allem durch eine Deckelung des Splittingvorteils erreicht werden, der die Belastung aus der Reform des Ehegattensplittings am Anfang auf Haushalte mit einem Einkommen von zusammen mindestens 60.000 Euro und mehr begrenzen würde. Wir halten es derzeit für realistisch, diesen Splittingdeckel schrittweise innerhalb von 10 Jahren abzubauen. Wir werden dabei prüfen, wie sich durch unsere Reformen die Lebensqualität von Familien und insbesondere die Erwerbssituation von Frauen verändert. Einnahmen, die dem Staat durch das Ehegattensplitting bisher entgehen, wollen wir zur Finanzierung von guten Kitas, Ganztagsschulen, und für eine Kindergrundsicherung nutzen. Die Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, eine übermäßige Belastung kinderreicher Familien durch das Abschmelzen des Splittings zu vermeiden."
Zentral war und ist für Grüne Politik der folgende Gedanke: Wir wollen nicht den Trauschein fördern, sondern das Zusammenleben mit Kindern.
Zwei Bereiche sind dabei entscheidend: Familien mit Kindern dürfen keine materiellen Einkommensverluste haben, sondern das Zusammenleben mit Kindern muss gerade für Familien, die über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, auch materiell verbessert werden, denn: Kinder sind der Reichtum dieser Gesellschaft, sie dürfen nicht zum Armutsrisiko werden. Und: Familien mit Kindern oder Menschen, die eine Familiengründung planen, müssen eine qualitativ hochwertige Infrastruktur in Kitas, Schulen und Familienhilfen vorfinden, damit sie Unterstützung bekommen und Wahlfreiheit haben beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Beide Bereiche sind wichtig und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Bisher zu kurz in der öffentlichen Debatte kommt die Kindergrundsicherung, die wir Grüne als neues System der Kinder- und Familienförderung vorschlagen, um den Dickicht aus Steuervorteilen, Freibeträgen, Kindergeld und Kinderzuschlägen zu lichten und zu einer Leistung in gleicher Höhe für alle Kinder zusammenzuführen.
Weil derzeit von einigen behauptet wird, unsere Steuerpolitik träfe Familien mit Kindern, hier die nüchternen Fakten:
1. Alle Familien ohne Trauschein werden von unserer Familien- und Steuerpolitik grundsätzlich profitieren: durch die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums, durch den Aufbau einer Kindergrundsicherung und durch Mehr-Investitionen in Kitas, Schulen und kommunale Infrastruktur. All dies nutzt Kindern und Familien, die bisher nichts von vom Splittingvorteil in der Einkommenssteuer haben. Vor allem gilt dies für die vielen Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen, die nichts von Ehegattensplitting oder Steuerfreibeträgen haben. Ein Beispiel: Bislang profitieren Spitzenverdiener*innen durch die Kinderfreibeträge mit knapp 300 Euro pro Kind, während die unteren und mittleren Einkommen mit Kindergeld in Höhe von 184 Euro auskommen müssen. Diese staatliche Ungleichbehandlung von Kindern schreit zum Himmel.
2. Familien mit Kindern, in denen die verheirateten Eltern ein Einkommen von bis zu 60.000 Euro jährlich versteuern müssen, werden von der Reform materiell nicht berührt. Im Gegenteil: Auch sie profitieren von besser finanzierten Bildungsangeboten und auch vom Aufbau einer Kindergrundsicherung.
3. Oberhalb der Einkommensgrenze von 60.000 Euro jährlich in Familien mit verheirateten Eltern wird der Verlust des Splittingvorteils nur dann zur Mehrbelastung, wenn beide Elternteile sehr große Einkommensunterschiede haben. Ein Beispiel: Haushalte, in denen ein Partner 2/3 und der andere 1/3 des Haushaltseinkommens erwirtschaftet, werden unabhängig von der Gesamthöhe ihres Einkommens nicht belastet. Belastet werden die Ehen, wo die Einkommen sehr ungleich zwischen den Partner verteilt sind und wo dieses Einkommen hoch ist. Das Extrembeispiel ist eine Alleinverdiener-Ehe. Hier setzt die Belastung aber erst ab einem Einkommen von über 5.000 Euro im Monat, also 60.000 Euro im Jahr ein. Hier muss die Kompensation der Einkommensverluste über eine Kindergrundsicherung greifen, weswegen die frei werdenden Mittel aus dem Abschmelzen des Ehegattensplittings vorrangig in den Familienlastenausgleich fließen müssen.
Von den Investitionen in Kitas, Bildung und Kommunen, die wir Grüne planen, profitieren grundsätzlich alle Familien mit Kindern. Das Grüne Wahlprogramm ist also – entgegen diverser Unkenrufe – ein Stärkungsprogramm für Familien – vor allem für die Art von Familien, die in einer modernen Gesellschaft immer weiter zunehmen. Sie verdienen unsere politische Unterstützung und den mutigen Schritt, mit tradierten Lebensform-Subventionen zu brechen.
Sven Lehmann ist Landesvorsitzender der GRÜNEN in NRW.