Grün.Links.Denken

Warum wir eine grüne Kindergrundsicherung brauchen

von Katja Keul, Andrea Asch  & Thomas Poreski

 

In Deutschland leben zu viele Kinder an oder unterhalb der Armutsgrenze: Darauf müssen wir eine Antwort finden. Der Anteil der Kinder in HartzIV- und Sozialhilfehaushalten, bewegt sich auf konstant hohem Niveau und liegt derzeit im Schnitt bei über 14 Prozent bundesweit. Hinzu kommt noch ein weiteres Drittel davon in verdeckter Armut: Diese Haushalte hätten Anspruch auf Transfers, nehmen sie aber aus Scham und Unkenntnis, sowie bürokratischen Hürden nicht wahr.

Oberhalb der offiziellen Armutsschwelle leben darüber hinaus viele Haushalte im sogenannten prekären Bereich: Selbst im reichen Baden-Württemberg liegen 50 Prozent aller 4-Personen-Haushalte nur maximal 300 Euro über dem HartzIV-Niveau!
Ein Mindestlohn hilft zwar erwerbstätigen Erwachsenen ohne Kinder, aber nicht allen Haushalten mit Kindern. Viele Haushalte sind nur deshalb arm, weil sie Kinder zu versorgen haben und das Kindergeld sowie sonstige familienbezogene Transfers den Bedarf nur unzureichend abdecken.

Warum ist eine Hartz IV – Regelsatzerhöhung  keine Lösung?
 

Wenn die Regelsätze erhöht werden, erhöht sich auch die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitslosengeld II bezahlt werden muss. Wenn das isoliert passiert, steigt – wegen der extrem vielen Haushalte mit Kindern im prekären Bereich – die Zahl der Anspruchsberechtigten enorm an. Statt 6,7 Millionen hätten wir dann ganz schnell 9 oder 10 Millionen Menschen im Hartz IV-System und damit in entwürdigenden und bürokratischen Strukturen.

Wie sieht unser Vorschlag einer grünen Kindergrundsicherung aus?
 

Wir wollen eine einheitliche Kindergrundsicherung von 300 Euro für jedes Kind. Dieses Einstiegsniveau kann künftig abhängig von der politischen und fiskalischen Entwicklung weiter angehoben werden.
Bereits das Niveau von 300 Euro erfüllt einen wesentlichen Zweck: Viele bisher umständlich zu beantragende Leistungen, wie der Kinderzuschlag, können dafür entfallen, weil sie von der Kindergrundsicherung überkompensiert werden. Vor allem können die sonst verfassungsrechtlich notwendigen Freibeträge für die Besserverdienenden entfallen, die bisher schon eine Nettowirkung von fast 300 Euro monatlich ausgemacht haben. Sie sind Teil der Gegenfinanzierung.

Wie wird die Kindergrundsicherung finanziert?
 

Sie finanziert sich durch eine Neuordnung des Familienleistungsausgleichs: Die bisherigen Freibeträge, die vor allem wohlhabenden Haushalten zugute kommen, werden ersetzt, ebenso zahlreiche andere antragsbezogene Leistungen wie der Kinderzuschlag, die HartzIV-Regelsätze für Kinder und bspw. auch der Unterhaltsvorschuss. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen schneiden damit besser als bisher ab, gleichzeitig wird ihr bürokratischer Aufwand geringer.
Ein wesentlicher Finanzierungsanteil ergibt sich aus dem Abschmelzen des Ehegattensplittings,  bei dem nur noch der Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro auf den anderen Partner übertragen werden kann. Durch die Individualbesteuerung wird verhindert, dass höhere Einkommen überproportional vom Ehegattensplitting profitieren.
 

Warum sollen Erträge aus dem abgeschmolzenen Ehegattensplitting in die Kindergrundsicherung fließen statt ausschließlich in die Infrastruktur für Betreuung?
 

Der steuerliche Effekt aus dem Ehegattensplitting ist bisher oft auch bei kleineren und mittleren Haushaltseinkommen ein wesentlicher Teil des Nettoeinkommens. Es darf auch im Grenzfall nicht dazu kommen, dass materiell ohnehin nicht bevorzugte Haushalte mit Kindern künftig netto weniger als bisher in der Tasche haben. Deshalb wollen wir ein Teil der Mittel aus dem abgeschmolzenen Ehegattensplitting in die Kindergrundsicherung reinvestieren.

 „Aus Einkommen wird also wieder Einkommen“.

Wir brauchen beides – materielle Absicherung und Ausbau der Infrastruktur

 

Auch bei unserem Modell der grünen Kindergrundsicherung kann ein wesentlicher Teil des Ertrags aus dem Ehegattensplitting, wie von der grünen AG Prioritäten vorgeschlagen, in die soziale Infrastruktur fließen. Das Finanzierungsmodell der grünen Kindergrundsicherung steht an keiner Stelle im Widerspruch zu grünen Beschlusslagen. Im Gegenteil: es konkretisiert die seit Jahren immer wieder beschlossene Forderung nach einem Systemwechsel im Familienleistungsausgleich.

Effekte der Kindergrundsicherung:

 

  • Die Kindergrundsicherung verbessert  sowohl die Lage von Familien im Hartz IV Bezug als auch die von prekären Haushalten.  Im mittleren Einkommensbereich kompensiert die Kindergrundsicherung die höhere Steuerbelastung durch das Abschmelzung des Ehegattensplitting und der obere Einkommensbereich wird steuerlich mehr belastet.
  • Ein verändertes Ehegattensplitting kann dafür genutzt werden, nicht die Ehe an sich, sondern vor allem die Sorge für Kinder zu unterstützen.
  • Die Verteilungsgerechtigkeit stimmt: Mittlere Einkommen mit Kindern profitieren noch deutlich, höhere nicht – weil neben den Freibeträgen auch der Vorteil aus dem Ehegattensplitting entfällt.
  • Das System des Familienlastenausgleichs und der familienbezogenen Transfers wird entschlackt und entbürokratisiert.
  • Die Gegenfinanzierung steht, ohne Widerspruch zu anderen grünen Prioritäten, denn die Kindergrundsicherung finanziert sich  aus dem Familienlastenausgleich.  Entsprechend der grünen Beschlusslage ermöglichen wir ein Gleichgewicht zwischen materieller Förderung von Kindern und dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur.


Katja ist Mitglied im Deutschen Bundestag

Andrea ist Mitglied im Landtag von Nordrhein-Westfalen

Thomas ist Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg

siehe auch den Beitrag von Max Löffler

 

Autor: Michael Kellner

Michael Kellner ist politischer Bundesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen